Mit Personenschutz konnte auch der Angeschuldigte nur den Schutz von Dritten, welche die Firma Y. übernehmen würde, verstehen. Das Wort „konkrete“ in der Bewilligungsauflage macht zudem klar, dass die Waffe nicht für allgemeine Überwachungs- oder Sicherheitsaufgaben der Firma, wo Personenschutz im weitesten Sinne mitspielen kann, gemeint ist. Erfasst wird damit ausschliesslich die „Bodyguard“-Situation. Der „Beschützer“ muss dabei der zu beschützenden Person nicht zwingend auf Schritt und Tritt folgen, er kann auch vor einem Haus oder einer Wohnung in der Nähe stehen und auf Aboder Notruf bereit sein.