Der Angeschuldigte sagte aus, dass wenn er eine Person der Königsfamilie zu beschützen habe, er die ganze Zeit mit dieser unterwegs sei und immer in ihrer Nähe sei (pag. 88). Darunter versteht man auch nach dem allgemeinen Sprachgebrauch einen Personenschutzauftrag. Dies war am Abend des 17. September 2004 nicht der Fall. Der Angeschuldigte war nicht permanent an der Seite seines Arbeitskollegen Herr W. („Ich hielt mich meistens im Bereich meines Autos auf, nämlich dort, wo mich auch die Polizei kontrolliert hat“ pag. 56, „Teilweise war ich auch mit A. am Patrouillieren“ pag.