Der Träger muss faktisch die Herrschaft über die Waffe ausüben können. Ferner ist für das Tragen einer Waffe erforderlich, dass bereits Vorkehren getroffen worden sind, welche die Bereitstellungsdauer der Waffe (gegenüber der Bereitstellung aus dem üblichen Lager- und Transportzustand der Waffe) verkürzen. In Betracht kommt das Mitführen einer ungeladenen Waffe, sofern diese einfach und schnell geladen werden kann. Dazu ist mindestens erforderlich, dass auch Munition mitgeführt wird. Das Waffentragen wird