Redaktionelle Vorbemerkungen: Am 17. September 2004 kontrollierten zwei Polizisten am Rand eines Hanffeldes A., welcher zu diesem Zeitpunkt im Auftrag der Firma Y. GmbH das besagte Hanffeld bewachte. Dabei wurde festgestellt, dass A. im Kofferraum seines Personenfahrzeugs eine Pistole SIG P229 mit eingesetztem Magazin mitführte. A. ist im Besitz einer Waffentragbewilligung, welche mit der Auflage/Bedingung versehen ist: „Gilt nur für konkrete Personenschutzaufträge und Wertsachentransporte im Auftrag der Y. GmbH“.