7 der provisorische und vorübergehende Verbleib in der Wohnung bis zum richterlichen Entscheid ebenfalls – wenn auch in einem vertragslosen Zustand – erreicht worden wäre. Ein Beistand hätte womöglich auch geholfen, schnell eine andere Wohnmöglichkeit zu suchen. Letztlich ist jedoch einzig entscheidend, dass für dieses Geschäft kein Beistand vorhanden war und die Mutter ihre Tochter diesbezüglich nicht rechtsgültig vertreten konnte und somit der Rückzug der Privatklage für X. unverbindlich war.