5 c) Die 3. Strafkammer ist – anders als die Vorinstanz – der Ansicht, dass in vorliegendem Fall zwischen den Interessen der Mutter und den Interessen der Tochter durchaus eine Kollision vorhanden war, gemäss obgenannten Ausführungen handelte es sich hierbei um eine indirekte Interessenskollision. Die Gefährdung der Interessen der Tochter war in casu auf Grund der Beziehungskonstellation zwischen Mutter und Tochter und den nicht vollends identischen Interessen an dem Abschluss des Rechtsgeschäftes durchaus mindestens abstrakt vorhanden.