3 zember 2007, 17.00 Uhr gegenüber dem Mietamt mündlich oder schriftlich widerrufen wird.“ Diese Vereinbarung wurde innert Frist von keiner der Parteien widerrufen. Gestützt auf diesen vor Mietamt in der Vereinbarung festgehaltenen Rückzug der Privatklage wurde X. im darauf folgenden erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren nicht als Privatklägerin zugelassen. (…) 2.5 Würdigung durch die Kammer