Dem Bericht des Mietamtes vom 28. Februar 2008 (pag. 141ff.) ist zum Ablauf der Verhandlung vom 4. Dezember 2007 vor Mietamt folgendes zu entnehmen: Im Rahmen von Vergleichsverhandlungen sei klar geworden, dass die Ehegatten A. und B. einer Erstreckung des Mietverhältnisses nur dann zustimmen würden, wenn Y. die Vorwürfe zurücknehmen würde. Y. sei jedoch diesbezüglich weder von den Ehegatten A. und B. noch von deren Anwalt unter Druck gesetzt worden (pag. 141 Ziff. 1 und 3; pag. 143 Ziff. 6).