SK-Nr. 2008/159 Beschluss der 3. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichter Messer (Präsident), Oberrichterin Bratschi und Oberrichterin Schnell sowie Kammerschreiberin Piccioni vom 26. August 2008 in der Strafsache gegen A. vertreten durch Fürsprecher S. Angeschuldigter wegen sexueller Handlungen mit Kindern / Appellation gegen Ausschluss Privatklägerschaft (Art. 291 StrV) X. gesetzlich vertreten durch Ihre Mutter Y., vertreten durch Fürsprecher Z. Appellantin