Bei der Berechnung der Tagessätze bei Personen, welche sich nah am Existenzminimum befinden, fallen die Tagessätze aufgrund der Abzüge bereits sehr tief aus, so dass in diesen Fällen die Ernsthaftigkeit der Strafe in Frage gestellt werden kann. Zwar schützt das Bundesgericht keine feste Untergrenze, aber es hat im oben erwähnten Entscheid auch