Redaktionelle Vorbemerkungen: Am 22. Februar 2008 wurde A. wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Verkauf einer unbestimmten Menge Kokaingemisch, Anstalten treffen zum Verkauf von 25 Gramm Kokaingemisch brutto, Kauf und Besitz zum Eigenkonsum einer unbestimmten Menge Heroin und Kokain) zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen von je Fr. 30.00, ausmachend total Fr. 3'600.00 sowie zu einer Busse von Fr. 200.00 nebst den Verfahrenskosten verurteilt. Der dem A. für eine Strafe von 5 Monaten Gefängnis gewährte bedingte Strafvollzug wurde widerrufen und die Strafe vollzogen. Gegen den Schuldspruch wegen Kauf und Besitz zum Eigenkonsum einer unbestimmten Menge Heroin und Kokain,