Der Angeschuldigte wird von seinen Therapeuten als therapiefähig und —willig, motiviert und offen beschrieben, und sie gehen davon aus, dass die Therapie zu einer weiteren Verbesserung des Zustandes von W. und damit zu einer Senkung seiner Gefährlichkeit führt. Damit sind die prinzipielle Unsicherheit und Skepsis, welche die Expertin und vor allem auch das Kreisgericht nachvollziehbarerweise hatten, beseitigt — dies im Sinne eines vorsichtigen Optimismus, dass eine Therapie reale Chancen hat, gut zu verlaufen. Mehr kann nach Ansicht der Kammer nicht verlangt werden. Auf Grund der heutigen Situation muss dem Angeschuldigten Behandelbarkeit attestiert werden. Auch eine gewisse, nicht bloss