Die Therapie sei verhaltenstherapeutisch, deliktsorientiert und störungsspezifisch, wobei der Schwerpunkt der Behandlung zu Beginn auf die Stabilisierung des Angeschuldigten gelegt worden sei. W. zeige sich therapiewillig und therapiefähig. Er komme regelmässig zu den Terminen und zeige sich motiviert, offen und höflich. Aufgrund der Bereitschaft des Angeschuldigten habe rasch eine medikamentöse Umstellung vorgenommen werden können, die zu einer deutlichen Stabilisierung bezüglich der Zwangssymptomatik und seiner Affektstörung geführt habe. Die Behandlung zeige bereits erste Erfolge.