b) Kernaussagen der Expertin an der erstinstanzlichen HV vom 28. August 2006 Die jahrelange schwerwiegende psychische Störung von W. sowie deren Komplexität und Chronizität führten Frau Dr. Prof. Ermer zur Folgerung, dass selbst bei optimalem Therapieverlauf ein Fragezeichen hinter den Behandlungserfolg gesetzt werden müsse. Da bisherige Behandlungsversuche gescheitert seien, müsse im Rahmen einer zwölfmonatigen „Probebehandlung" herausgefunden werden, ob sich beim Angeschuldigten überhaupt noch etwas erreichen lasse. Sie verwies darauf, dass man noch nie eine so lange, intensive Behandlung gemacht habe.