Die Gutachterin Frau Prof. Dr. Ermer bejaht den kausalen Zusammenhang zwischen Tat und Störung (vorzugsweise Persönlichkeitsstörung, konstellativ aber auch die weitern diagnostizierten Störungen). Sie geht davon aus, dass beim Angeschuldigten unter bestimmten Bedingungen eine erhöhte Gefahr neuerlicher Straftaten besteht. Ausgehend von der Vorgeschichte seien impulsiv-aggressive Übergriffe zu erwarten (pag. 935 f.).