Es besteht auch kein Zwang, etwa rechtlicher Art, nur von drei fixen Stufen einer Verminderung auszugehen. Mit anderen Worten: Eine fachärztliche forensischpsychiatrische Einschätzung ist eine „Schätzung" im Sinne des Wortes, eine Gewichtung von Einzelfaktoren, unter Einbezug möglichst aller dazu dienlichen Komponenten wie dem psychischen Zustand und natürlich auch dem Tatablauf. „Schätzung" bedeutet nicht „Messung" — der Schätzung liegt begrifflich eine Ungenauigkeit inne und zeigt, dass gezwungenermassen auch eine gewisse