Angesichts der Vorstrafen des Angeschuldigten braucht es eine wesentlich längere Phase der Straffreiheit, damit bei ihm von einer Besserung gesprochen werden kann. Dazu kommt, dass der Angeschuldigte trotz seinen 30 Jahren von einer sozialen und beruflichen Integration weit entfernt ist. Er befindet sich in einem Praktikum und hat im Sinn, im Sommer eine Ausbildung an der Schule Agogis in Zürich zu beginnen. Er lebt nach wie vor bei seinen Eltern und verdient monatlich Fr. 1'500.00. Ausserdem ist er mit zahlreichen Betreibungen und Verlustscheinen verzeichnet. Für die Kammer sind diese Voraussetzungen alles anderes als günstig.