Die Rückkehr in das automobilistische Leben bietet jedoch keine Gewähr für eine gute Prognose. Zudem stand der Angeschuldigte während den rund zwei Jahren Straffreiheit zum einen unter dem Eindruck eines hängigen Strafverfahrens und zum andern im Vollzug mittels Electronic Monitoring (vom 12. September 2005 bis 2. Mai 2006), danach erfolgte eine bedingte Entlassung mit einer Probezeit von einem Jahr (pag. 268). Angesichts der Vorstrafen des Angeschuldigten braucht es eine wesentlich längere Phase der Straffreiheit, damit bei ihm von einer Besserung gesprochen werden kann.