In casu ist nach dem Gesagten eine Zusatzstrafe zu den Urteilen vom B. Februar 2005, vom 26. April 2005 und vom 1. Juli 2005 auszusprechen. Dabei hat sich die Kammer in die Lage zu versetzen, in der sie sich befände, wenn sie selber die Gegenstand der rechtskräftigen Entscheide und die