Als wesentliche Neuerung gegenüber dem alten Recht sieht das neue Strafgesetzbuch die Möglichkeit vor, anstelle einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe auszusprechen, wie es der Gesetzgeber in casu vorsieht. Stellung und Ausgestaltung der Geldstrafe dienen dem erklärten Ziel des Gesetzgebers die kurzen Freiheitsstrafen zurückzudrängen. Sie ist denn auch die Sanktion für Vergehen und Verbrechen im unteren Schwerebereich.