Redaktionelle Vorbemerkungen Die Kammer stellte die Rechtskraft des erstinstanzlichen Freispruchs von der Anschuldigung des Pfändungsbetrugs sowie des Schuldspruchs wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis, begangen in der Zeit vom 27. Mai 2004 bis 13. Januar 2005 in K. fest und erklärte A. schuldig der falschen Anschuldigung, begangen am 13. Januar 2005 in K. Der Angeschuldigte wurde zu einer kurzen unbedingten Freiheitsstrafe von 100 Tagen verurteilt, dies als Zusatzstrafe zu drei Urteilen aus dem Jahre 2005. Auszug aus den Erwägungen I. FORMELLES II. SACHVERHALT UND BEWEISWÜRDIGUNG (...) III. RECHTLICHES