5 Soweit ersichtlich geht auch die bisher veröffentlichte Lehrmeinung von dieser grundsätzlichen Übereinstimmung von Art. 42 und Art. 43 StGB aus / ebenfalls die Praxis (vgl. Urteil der III. Strafkammer in SK 379/2006). 8 beeinflussen und den im konkreten Fall notwendigen Bedürfnissen anpassen.