Postulats nach Abschaffung der kurzfristigen Freiheitsstrafe nicht zulassen zu können. Ein offensichtlich wenig überlegter Entscheid (Stratenwerth, Das neue Recht – eine Herausforderung an die Praxis. Hinweise auf ungelöste Fragen, S. 297 ff in „Revision des aT StGB“, Schriften der Stiftung WB für schweizerische Richterinnen und Richter, Stämpfli 2007). 3 Im Vorentwurf bzw. Botschaft war für die teilbedingte Strafe eine gegenüber der bedingten Strafe