Insbesondere positiv ins Gewicht fällt bei G. jedoch seine Entwicklung. Zum einen weist G. keinerlei Vorstrafen auf und ist gut in der Schweiz integriert. Seit beinahe zweieinhalb Jahren hat G. eine Festanstellung (...). Zum anderen ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass G. die Schuldsprüche akzeptiert hat, was zwar keinem vollumfänglichen Geständnis gleich kommt, jedoch zu seinen Gunsten berücksichtigt werden sollte, zumal er damit immerhin zeigt, dass er das Unrecht seiner Taten und seines Verhaltens eingesehen hat.