Insgesamt spielte G. bei den fraglichen Drogengeschäften sicherlich eine untergeordnete Rolle und zeigte dabei keine besonders grosse kriminelle Energie. Trotzdem ist das Ausmass des verschuldeten Erfolgs mit einer Menge von 210 g reinem Kokain als nicht gering einzustufen. Im Rahmen der Abwicklung der Drogengeschäfte im Team mit K. war der Tatbeitrag von G. nicht entscheidend, aber auch keineswegs vernachlässigbar, zumal sich G. als Chauffeur immer zur Verfügung hielt. Die Motivation muss aber als eindeutig finanziell bezeichnet werden, womit klarer Vorsatz zu bejahen ist.