Gemäss der theoretischen Umrechnungsbasis nach dem Modell von Thomas Hansjakob, St. Gallen, Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, Band 115, Seite 241 ff, errechnet sich bei einer reinen Menge Kokain von 210 g eine Einsatzstrafe von 27 Monaten. Zusätzlich hat G. noch ca. 24 kg Hanfblüten verkauft sowie Anstalten getroffen zum Verkauf von umgerechnet 150 g reinem Kokain. Nach entsprechender Erhöhung ging die Vorinstanz zu Recht von einer Einsatzstrafe von 42 Monaten aus.