Die Frage nach der lex mitior ist formal bzw. abstrakt nicht einfach zu beantworten. Insbesondere wäre fraglich, ob altes Recht milder wäre, weil die Busse auf Fr. 1 Mio. beschränkt werden könnte, wogegen die Geldstrafe nach neuem Recht theoretisch bis Fr. 1'080'000.00 festgesetzt werden könnte oder wäre doch neues Recht milder, da die Möglichkeit besteht diese Geldstrafe im Gegensatz zur Busse bedingt auszusprechen.