• Die Verteidigung macht im Wesentlichen geltend, mit der Rückweisung werde der Prozess hinsichtlich des davon betroffenen Streitpunktes in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Fällung des vorinstanzlichen Urteils befunden habe, weshalb eine Beschränkung der Appellation immer noch möglich sei.