Der Begründung des bundesgerichtlichen Urteils ist zu entnehmen, dass die Beschwerde in Strafsachen des Angeschuldigten einzig in Bezug auf den Vorwurf der unrechtmässigen Verwendung von Vermögenswerten gutgeheissen wurde. Was die anderen Schuldsprüche wegen Erschleichens einer falschen Beurkundung, Missbrauch von Lohnabzügen und ANAG-Widerhandlung angeht, wurde die Beschwerde des Angeschuldigten abgewiesen.