141bis StGB nicht erfüllt, der fragliche Sachverhalt sei aber unter dem Tatbestand des Betruges i.S. von Art. 146 StGB zu prüfen. In der Folge beschränkte die Verteidigung die seinerzeitige Appellation auf den Sanktionenenpunkt. Auszug aus den Erwägungen: I. FORMELLES (...) 6. Verfahrensgegenstand