Redaktionelle Vorbemerkungen: Mit Urteil des Kreisgerichts V Burgdorf-Fraubrunnen vom 20. Juni 2006 wurde G. schuldig erklärt des Erschleichens einer falschen Beurkundung, der unrechtmässigen Verwendung von Vermögenswerten, des Missbrauchs von Lohnabzügen sowie der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG). Dagegen erklärte die Verteidigung die vollumfängliche Appellation, worauf die obere Instanz das erstinstanzliche Urteil bestätigte.