SK-Nr. 2007/460 Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Obergerichtssuppleant Chételat (Präsident i.V.), Oberrichter Räz und Oberrichter Righetti sowie Kammerschreiberin Alemayehu vom 29. April 2008 in der Strafsache gegen G. vertreten durch Fürsprecher N. wegen unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten (Neubeurteilung) Regeste Im Stadium der Neubeurteilung ist keine Beschränkung der Appellation mehr möglich. Art. 342 StrV lässt sich nicht analog anwenden.