Ausgehend von einem Nettoeinkommen von Fr. 3'000.00 pro Monat, nach Abzug einer Pauschale von 20% sowie der Unterhaltsbeiträge von Fr. 1'250.00, verbleiben dem Angeschuldigten somit monatlich Fr. 1’150.00, was geteilt durch 30 Tage eine Tagessatzhöhe von Fr. 38.33 bzw. abgerundet von Fr. 30.00 ergibt. Der Angeschuldigte ist somit unter Berücksichtigung der neuesten Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00 zu verurteilen. (...) 4