Der Angeschuldigte gab ausserdem an, dass er monatlich Fr. 1'250.00 Unterhaltsbeiträge an seine beiden Kinder T. und N. bezahle. Unterhalts- und Unterstützungspflichten sind bei der Berechnung der Höhe des Tagessatzes zu berücksichtigen, um die Drittwirkung der Geldstrafe zu minimieren. Sie beschränken die Leistungsfähigkeit des Täters erheblich. Deshalb ist das ermittelte strafrechtliche Nettoeinkommen um familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungspflichten, denen der Täter tatsächlich nachkommt, zu reduzieren.