Er wollte damit allenfalls aufzeigen, was er verdienen könnte. Der stv. Generalprokurator hat in seinem schriftlichen Parteivortrag zutreffend ausgeführt, dass es bei Personen mit niederem Einkommen nicht nur darauf ankomme, was sie verdienen, sondern auch darauf, was sie erzielen könnten. Erzielt ein Täter kein Einkommen, ist auf das hypothetische Einkommen, das er aufgrund seiner beruflichen Ausbildung und Erfahrung sowie seines Gesundheitszustands erzielen könnte, abzustellen (DOLGE, a.a.O., N 55 zu Art. 34 StGB; vgl. ferner Botschaft 1998, BBl 1999 2019).