(...) Der Angeschuldigte erzielte demnach vor dem Vorfall am 2. Juni 2007 als Chauffeur monatlich netto ca. zwischen Fr. 4'200.00 und Fr. 4'300.00 Erwerbseinkommen. Nach dem Ausweisentzug am 2. Juni 2007 verdiente er bei seinem bisherigen Arbeitgeber noch ca. 1'500.00 netto pro Monat. Gemäss seinen letzten Angaben am 11. Januar 2008 ist der Angeschuldigte nun arbeitslos, verfügt aber dennoch über ein Nettoeinkommen von ca. Fr. 3'000.00 pro Monat.