Das Gesetz sagt nicht, welche Umstände das Gericht wie zu gewichten hat. Im Einzelnen ist zunächst das Nettoeinkommen des Täters zu bestimmen und dann festzulegen, wie sich seine sonstigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Tagessatzhöhe auswirken. Der Tagessatz muss für jeden Täter so bemessen sein, dass er an der Höhe des Betrags einerseits die Ernsthaftigkeit der Sanktion durch den Eingriff in seinen gewohnten Lebenswandel spürt und ihm der Betrag andererseits aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen