Die Geldstrafe wird in zwei Phasen bestimmt: In einem ersten Schritt wird entsprechend dem Verschulden zunächst eine bestimmte Anzahl Tagessätze festgelegt. In einer zweiten Phase wird die Höhe des einzelnen Tagessatzes gestützt auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters ermittelt. Mit diesem Vorgehen soll erreicht werden, dass eine Opfergleichheit bei Tätern hergestellt wird, deren Taten im Unrechts- und Schuldgehalt vergleichbar sind (HANSJAKOB/SCHMITT/SOLLBERGER, Kommentierte Textausgabe zum revidierten Strafgesetzbuch, 2. Aufl., 2006, S. 29).