a) Die Konzeption des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches sieht die Geldstrafe im Tagessatzsystem als Hauptsanktion vor. Zusammen mit der alternativen Sanktion der gemeinnützigen Arbeit soll sie die kurze Freiheitsstrafe weitgehend zurückdrängen. Die Geldstrafe ist eine Strafe am Vermögen des Täters. Der Strafzweck ist die Lebensstandardbeschränkung bzw. der Konsumverzicht.