Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Vorinstanz hat R. des qualifizierten Führens eines Personenwagens in angetrunkenem Zustand mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.97 Gewichtspromillen, schuldigt erklärt, und ihn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen von Fr. 20.00, ausmachend total Fr. 2'400.00, verurteilt. Dagegen erklärte die Staatsanwaltschaft die vollumfängliche Appellation, welche durch die Generalprokuratur auf die Sanktion beschränkt wurde. Auszug aus den Erwägungen: (...) III. STRAFZUMESSUNG (...) 3.3 Beurteilung durch die Kammer