Regeste Erzielt ein Täter kein Einkommen, ist für die Berechnung der Tagessatzhöhe auf das hypothetische Einkommen, das er aufgrund seiner beruflichen Ausbildung und Erfahrung sowie seines Gesundheitszustands erzielen könnte, abzustellen. Das ermittelte strafrechtliche Nettoeinkommen ist um familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungspflichten, denen der Täter tatsächlich nachkommt, zu reduzieren (E. III. 3.3 b).