c. Zum Vorbringen des Appellanten, ihm sei gestützt auf Art. 33 Abs. 4 StGB die Möglichkeit zu gewähren, die Einstellung des Verfahrens mittels Einspruch zu verhindern, um einen Freispruch erwirken zu können, ist Folgendes auszuführen: • Art. 33 Abs. 4 StGB räumt einer durch Strafantrag der Delinquenz beschuldigten Person das Recht ein, gegen den Rückzug eines Strafantrages Einspruch zu erheben, mit der Konsequenz, dass der Rückzug für sie nicht gilt.