SK-Nr. 2007/380 Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichter Cavin (Präsident i.V.), Oberrichter Räz und Oberrichter Zihlmann sowie Kammerschreiberin Alemayehu vom 12. Februar in der Strafsache gegen Y. vertreten durch Fürsprecher B. Regeste Keine analoge Anwendung von Art. 33 Abs. 4 StGB (Einspruchsmöglichkeit gegen Rückzug des Strafantrags) auf die Einstellung des Verfahrens nach Art. 55a StGB.