gibt es doch auch glaubhafte Aussagen der Kinder, die ein ganz anderes Bild zeigen, nämlich das einer Ehefrau, die sich aus Angst vor Repressalien des Ehemannes nicht traut, sich für die Kinder einzusetzen. Angesichts dieser Ausgangslage erscheint eine Erhöhung des Strafmasses nicht angebracht und die Kammer bestätigt das von der Vorinstanz verhängte Strafmass.