Vorbemerkungen: Die Vorinstanz hat A. der mehrfachen einfachen Körperverletzung eines Kindes unter Obhut, der mehrfachen Drohung, der mehrfachen Nötigung sowie der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, alles zum Nachteil der Kinder X. und Y., schuldig erklärt und ihn verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 18 Monaten. Die Ehefrau B. wurde von der Vorinstanz freigesprochen vom Vorwurf der Mittäterschaft, evtl. Gehilfenschaft, der versuchten schweren Körperverletzung, ev. schweren Körperverletzung, ev. einfachen Körperverletzung eines Kindes unter Obhut, sowie der einfachen Körperverletzung eines Kindes unter Obhut.