Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Vorinstanz hat A. der mehrfachen einfachen Körperverletzung eines Kindes unter Obhut, der mehrfachen Drohung, der mehrfachen Nötigung sowie der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, alles zum Nachteil der Kinder X. und Y., schuldig erklärt und ihn verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 18 Monaten.