Die Verteidigung brachte als Gegenargument noch vor, dass F. in den Anstalten Witzwil einen Fähigkeitsausweis als Maler machen könnte. Das mag zwar sein, doch würde ein solcher Fähigkeitsausweis, sollte er denn vom Angeschuldigten tatsächlich erlangt werden, keine Verbesserung der schulischen Defizite bewirken, die ebenfalls angegangen werden sollten. Die Vorinstanz erachtete die Einweisung in eine Einrichtung für junge Erwachsene als eine Chance, eine umfassende Lösung, zugeschnitten auf dessen speziellen und mehrgliedrigen Probleme, zu erhalten. Diese Ansicht teilt die Kammer.