Zwar äusserte sich F. in den Anstalten Witzwil dahingehend, dass er nicht in eine AEA gehen wolle, weil er sich zu alt fühle. Fürsprecher R. erklärte zudem an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung, sein Mandant habe null Motivation in eine AEA einzutreten und werde einfach so häufig aus einer solchen Einrichtung entweichen, bis die Massnahme abgebrochen würde. Diese Äusserungen des Angeschuldigten stehen jedoch einerseits im Widerspruch zu seinen Aussagen anlässlich der psychiatrischen Begutachtung, an der er meinte, er sei Hilfe bedürftig und therapiebereit.