- F. war bis jetzt für eine Therapie nicht generell unmotiviert. Die fehlende Motivation kam erst, als er anfing zu denken, dass es für ihn nicht das Richtige sei. Er hat sich in der Vergangenheit als eine Person mit wankelmütigem Charakter herausgestellt (vgl. dazu I. Prozessgeschichte, 3. Untersuchungshaft etc.). Das Gericht ist jedoch der Ansicht, dass auch bei F. eine sog. Massnahmemotivation erarbeitet werden kann. Dies wäre wohl das erste Ziel einer Therapie.