„Diese Altersgruppe ist daher nicht nur diejenige mit der relativ höchsten Kriminalitätsbelastung, sie ist zugleich diejenige, in der sich die Entwicklung des Einzelnen zumeist noch wesentlich beeinflussen lässt. Den „unverbesserlichen Frühkriminellen“ gibt es nicht – und zwar in dem Sinne nicht, dass die Feststellung bei einem kriminell gefährdeten jungen Menschen seien Verhaltensänderungen praktisch ausgeschlossen, vor dem Abschluss des Entwicklungsprozesses und ohne Versuch einer intensiven, mit adäquaten Mitteln unternommenen sozial-